Anmeldung und platzvergabe

Ab dem 03.11.2025 können sich über den Kita-Kompass der Stadt Mainz anmelden.

Dort geben Sie die erforderlichen Daten ein und können dann Ihre "Wunschkita" angeben.

Das heißt, wenn Sie Ihr Kind gerne in unserer Kita anmelden möchten, können Sie dort eine Priorität angeben.

Wir prüfen dann, ob es für unsere Kita passt, (s.u.)

 

Was passiert danach?

  • Sollten Sie einen Platz in unserer Kita bekommen, erhalten Sie eine schriftliche Zusage.Hier werden Sie auch zu einem Aufnahmegespräch eingeladen eingeladen, bei dem der Betreuungsvertrag übergeben wird, der von Ihnen, aber auch unserem Geschäftsträger unterschrieben wird und dann gültig ist.
  • Die Aufnahmen der Kinder erfolgt hauptsächlich im ersten Kitahalbjahr nach den Sommerferien. Im zweiten Halbjahr nur, wenn es von der Struktur passt und Plätze frei sind.
  • Wir bieten verschiedene Kennenlernnachmittage an, bei denen Sie und Ihr Kind schon die ersten Informationen                       erhalten und die Einrichtung kennenlernen können. Diese gehören bereits zur Eingewöhnung, sodass es wichtig ist, dass Sie diese auch wahrnehmen, um Ihrem Kind die Eingewöhnung zu erleichtern.
  • Am Termin zum Aufnahmegespräch bringen Sie bitte den Impfpass und das Untersuchungsheft Ihres Kindes mit.
    Dort erhalten Sie alle weiteren Unterlagen. 

 

Grundsätzlich werden Kinder aus dem Einzugsgebiet der katholischen Kirchen in der Mainzer Oberstadt aufgenommen.

Hierzu zählen die Kirchengemeinden Heilig Kreuz, St. Alban und St. Jakobus.

Aufgenommen werden Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht.

Bei der Aufnahme werden folgende Prioritäten berücksichtigt:

  • katholische oder christliche Konfession
  • besucht aktuell ein Geschwisterkind die Einrichtung
  • wohnt die Familie im Einzugsgebiet
  • passt die Altersstruktur aktuell in die Einrichtung
  • soziale Gesichtspunkte, wie z.B. Alleinerziehende, Berufstätigkeit, andere Konfessionen 

 

Voraussetzung für den Erhalt einer 9 Stundenbetreuung ist eine gültige, detaillierte Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers,

beider Eltern. Während der Elternzeit erlischt der Anspruch auf eine 9 Stundenbetreuung, ab der 8 Woche der Niederkunft.

Bei Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit bitten wir um rechtzeitige Meldung, mit gültiger Arbeitsbescheinigung, damit wir frühzeitig planen können.